Gesetzlich versichert

Informationen für gesetzlich Versicherte

Wir behandeln Sie gerne auf Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse – bis auf die gesetzliche Zuzahlung. Hier erfahren Sie, was auf Sie zukommt.

Kurz & knapp

  • Zuzahlung bis 31.12.2026: 10 % der Behandlungskosten + 10 € je Verordnung
  • Zuzahlung ab 01.01.2027: 10 % der Behandlungskosten + 15 € je Verordnung
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
  • Zu jedem Termin: Bitte bringen Sie immer ein Handtuch mit und tragen Sie sportliche Kleidung.

Die Zuzahlung ab Januar 2027

Der Gesetzgeber hat im Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dadurch steigt ab dem 1. Januar 2027 die feste Gebühr je Verordnung von 10 € auf 15 €. Der prozentuale Anteil von 10 % der Behandlungskosten bleibt unverändert.

Rechenbeispiel: 6 × Krankengymnastik

bis 31.12.2026 ab 01.01.2027
Behandlungskosten (6 × 29,63 €) 177,78 € 177,78 €
10 % Eigenanteil 17,78 € 17,78 €
Gebühr je Verordnung 10,00 € 15,00 €
Ihre Zuzahlung gesamt 27,78 € 32,78 €

Das Beispiel basiert auf den Kassenpreisen 2026. Ändern sich die Kassenpreise 2027, ändert sich auch der 10-%-Anteil entsprechend.

Gut zu wissen: Die Zuzahlung ist eine gesetzliche Eigenbeteiligung, die wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse einziehen müssen. Sie ist kein zusätzliches Honorar für die Praxis – die Krankenkasse zieht den Betrag von unserer Vergütung ab. Wir haben auf die Höhe keinen Einfluss.

Läuft Ihre Verordnung über den Jahreswechsel 2026/2027, sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen, welche Zuzahlung für Ihre Behandlung gilt.

Niemand muss mehr als 2 % seines jährlichen Bruttoeinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden, bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %. Dabei zählen alle Zuzahlungen eines Jahres zusammen: Medikamente, Heilmittel, Krankenhaus und Fahrtkosten.

Unser Tipp: Heben Sie Ihre Quittungen auf. Ist Ihre Belastungsgrenze erreicht, befreit Sie Ihre Krankenkasse auf Antrag für den Rest des Jahres. Liegt uns Ihr Befreiungsausweis vor, entfällt die Zuzahlung bei uns.

Die Behandlungszeiten sind in den Verträgen zwischen den Krankenkassen und den Physiotherapieverbänden festgelegt. Für Krankengymnastik und Manuelle Therapie gilt zum Beispiel ein Richtwert von 15 bis 25 Minuten, für die klassische Massage 15 bis 20 Minuten.

Für Krankengymnastik und Manuelle Therapie haben wir uns in unserer Praxis für einen Zwischenwert von 20 Minuten pro Termin entschieden.

In dieser Leistung ist deutlich mehr enthalten als die reine Behandlung. Zu jeder Kassenleistung gehören laut Vertrag auch:

  • Befund und Behandlungsplan: die Untersuchung zu Beginn und die Planung Ihrer Therapie auf Grundlage der ärztlichen Verordnung
  • Vor- und Nachbereitung: Raum und Geräte vorbereiten, Liege und Material reinigen und desinfizieren
  • Hilfe beim An- und Auskleiden und bei der Lagerung, wenn nötig
  • Beratung: Tipps für den Alltag, Verhalten bei Beschwerden und ökonomische Bewegungsabläufe
  • Ihr Eigenübungsprogramm: Übungen zeigen, korrigieren und anpassen
  • Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln, zum Beispiel mit Gehstützen
  • Verlaufsdokumentation nach jeder Behandlung
  • Bericht an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn dieser auf der Verordnung angefordert wurde

Wir nutzen die Zeit so effektiv wie möglich. Sie können dabei helfen: Kommen Sie schon ein paar Minuten vor Ihrem Termin in unsere Praxis und tragen Sie sportliche Kleidung.

Sie wünschen sich mehr Zeit? Eine längere Behandlungszeit können Sie zusätzlich zu Ihrer Kassenbehandlung buchen. Die Verlängerung ist eine Selbstzahlerleistung und wird nach unserer Preisliste für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler berechnet. Sprechen Sie uns gerne an.

  • Behandlungsbeginn: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt „dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, innerhalb von 14 Tagen.
  • Termine frühzeitig vereinbaren: Rufen Sie uns am besten gleich an, wenn Sie Ihr Rezept erhalten haben.
  • Längere Unterbrechungen vermeiden: Wird die Behandlung zu lange unterbrochen, kann die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren.
  • Zum ersten Termin mitbringen: Ihre Verordnung und gegebenenfalls Ihren Befreiungsausweis.
  • Zu jedem Termin: Bitte bringen Sie immer ein Handtuch mit und tragen Sie sportliche Kleidung.

Ihr Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab – das gilt auch für Termine am Montag. Eine E-Mail oder eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter genügt, sofern sie vor Ablauf der Frist eingeht. So können wir den Termin an andere Patient:innen vergeben.

Für unentschuldigt versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine berechnen wir eine Ausfallgebühr, die Ihnen in Rechnung gestellt wird – die Krankenkasse kommt hierfür nicht auf. Die Höhe der Ausfallgebühr entnehmen Sie bitte unserem Behandlungsvertrag.

Manche Behandlungen übernimmt die Krankenkasse nicht, zum Beispiel eine längere Behandlungszeit oder ergänzende Therapien aus unserem Leistungsangebot. Diese bieten wir Ihnen gerne als Selbstzahlerleistung an. Sie werden getrennt von Ihrer Kassenbehandlung vereinbart und abgerechnet. Die Preise finden Sie in unserer Preisliste für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.